Wartungsarbeiten an Trafostationen
Schaltanlagen und Trafostationen müssen regelmäßig gewartet werden, damit es zu keinen Störungen kommt, die ggf. einen kompletten Betrieb abschalten. Mit dem Kurs bekommt der Elektrotechniker/ die Elektrotechnikerin das notwendige Know-how, um die Sicherheitsbestimmungen anwenden zu können und gefahrlos die jeweiligen Wartungsarbeiten kompetent ausführen zu können.
Kursinhalte:
Fachtheoretische Unterweisung
- Anforderungen an Personal, Werkzeug, Arbeitskleidung
- Unfallschutz und Arbeitserleichterung durch Wartungs-Checkliste
- Erläuterung der erforderlichen Wartungsarbeiten und Wartungsintervalle
- Auswahl geeigneter Fette, Öle und Reinigungsmittel und deren Anwendung
- Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustands
- Zusammenarbeit mit EVU, Vermeidung von Fehlschaltungen
- Entstehung und Auswirkungen von Störlichtbögen
- Vorschriftsmäßiges Unterspannungssetzen der Transformatorenstation
- Prüfung, Transport und Endlagerung von PCB-haltigen Trafos
- Überprüfung der Stationserdung
Fachpraktische Übungen in der Hochspannungsanlage
- Arbeiten an verschiedenen Schaltanlagen im Zusammenhang mit der Arbeitsprobe
- Unfallsicheres Betätigen von Trenn-, Lasttrenn-, Leistungs- und Erdungsschaltern
- Freischalten einer Transformatorenstation und eines Transformators
- Handhabung von Erdungsgarnituren und Spannungsprüfern
- Beurteilung und Vorsichtsmaßnahmen bei defekten Schaltern
Zielgruppe:
Elektrofachkräfte, die eine Schaltberechtigung erwerben wollen oder die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten.
Elektrofachkräfte, die eine Schaltberechtigung erwerben wollen oder die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten.
Abschluss:
Sie erhalten für diese Weiterbildung ein ILL-Zertifikat
Sie erhalten für diese Weiterbildung ein ILL-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:
Angeliki Filippidou
Kontakt per Email