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Termine

22.04.2024 - 03.05.2024
04.11.2024 - 15.11.2024
27.01.2025 - 07.02.2025
05.05.2025 - 16.05.2025
20.10.2025 - 31.10.2025

Kursnummer:
50 20 576

Datum:
22.04.2024 - 03.05.2024

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Kursstatus:
nur noch 3 Plätze vorhanden

Unterrichtseinheiten:
80 UE

Teilnehmer (max):
4

Kursgebühr:
2249 €

Anmerkungen:

Zeiten:
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 16:30 Uhr; Freitag von 8:30 bis 11:45 Uhr, zweite Woche: Mo-Fr 08:30 - 17:15 Uhr

Veranstaltungsort:
ILL Stuttgart
Krefelder Str. 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711/9559160
Fax: 0711/95591655

Seiteninhalt

Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Grundkurs - Haustechnik

Der Kurs wendet sich an alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, die aber einfache Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln vornehmen wollen. Sie werden umfassend auf die Gefahrenquellen beim Umgang mit elektrischem Strom hingewiesen und wissen, welche Maßnahmen bei Stromunfällen einzuleiten sind. Ein Abschlusstest gewährleistet, dass Sie als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten gemäß den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (DGUV Vorschrift 3 / DGUV-G 303-001) anerkannt sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Kursinhalte
Praktische Unterweisung
Zielgruppe:
Alle, die keine ausgebildeten Elektrofachkräfte sind, aber als "Elektrofachkraft für festgelegte Arbeiten" anerkannt werden wollen.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

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Kontaktperson: Angeliki Filippidou


Kontakt per Email