Wiederholungsunterweisung zur Schaltberechtigung an Mittelspannungsanlagen
Schalthandlungen in Versorgungsnetzen der Energieversorgungsunternehmen (EVU), in Industrie und Gewerbenetzen oder in Netzen privater Erzeuger können nur durch besonders ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt werden.
Das Seminar dient dazu, Elektrofachkräften, die eine Schaltberechtigung bereits besitzen, in einer wiederkehrenden Unterweisung die erforderliche Fachkunde zu vermitteln bzw. zu festigen. Der theoretische Teil des Seminars wird durch einen praktischen Teil ergänzt, in dem die Teilnehmenden die Gelegenheit erhalten, an Mittelspannungsschaltzellen Schalthandlungen durchzuführen.
Kursinhalte:
- Rechtliche Voraussetzungen für die Schaltberechtigung
- Bestimmungen für "Elektrische Betriebsstätten"
- Einrichtungen zur Unfallverhütung: Isolierende Körperschutzmittel, Betätigungs- und Isolierstangen, Schaltgeräte, Anlagenteile etc.
- Die "Fünf Sicherheitsregeln" und die Besonderheiten bei der Umsetzung in MS- Anlagen
- Auswechseln von HH-Sicherungen in Anlagen über 1 kV
- Schutzabstände nach §§ 6, 7, DGUV Vorschrift 3
- Schaltgeräte und Transformatorstationen bis 30kV
- Schutzeinrichtungen in Mittelspannungsanlagen
- Netzsysteme und Verteileranlagen
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Ablauf von Schalthandlungen
- Praktische Übungen an einer 20 kV- Schaltanlage
- Abschlusstest
Ziel:
Das Seminar dient dazu, Elektrofachkräften, die eine Schaltberechtigung bereits besitzen, in einer wiederkehrenden Unterweisung die erforderliche Fachkunde zu vermitteln bzw. zu festigen. Der theoretische Teil des Seminars wird durch einen praktischen Teil ergänzt, in dem Sie die Gelegenheit erhalten, an Mittelspannungsschaltzellen Schalthandlungen durchzuführen.
Zielgruppe:
Elektrofachkräfte, die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten. Abschluss:
Sie erhalten ein ILL-Zertifikat.
Elektrofachkräfte, die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten. Abschluss:
Sie erhalten ein ILL-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:
Angeliki Filippidou
Kontakt per Email