Schaltberechtigung an Mittelspannungsanlagen
Schalthandlungen in Versorgungsnetzen der Energieversorgungsunternehmen (EVU), in Industrie und Gewerbenetzen oder in Netzen privater Erzeuger können nur durch besonders ausgebildete Elektrofachkräfte durchgeführt werden. Das Seminar dient dazu, Elektrofachkräften die erforderliche Fachkunde zu vermitteln um eine Schaltberechtigung zu erhalten. Der theoretische Teil des Seminars wird durch einen praktischen Teil ergänzt, in dem die Teilnehmenden die Gelegenheit erhalten an Mittelspannungsschaltzellen Schalthandlungen durchzuführen. Die erworbenen Kenntnisse und die Handhabung der Schaltabläufe werden durch einen Abschlusstest nachgewiesen.
Kursinhalte:
- Rechtliche Voraussetzungen für die Schaltberechtigung
- Bestimmungen für "Elektrische Betriebsstätten"
- Schaltgeräte und Transformatorstationen bis 30kV
- Schutzeinrichtungen in Mittelspannungsanlagen
- Netzsysteme und Verteileranlagen
- Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Ablauf von Schalthandlungen
- Praktische Übungen an einer 20 kV- Schaltanlage
- Abschlusstest
Elektrofachkräfte, die eine Schaltberechtigung erwerben wollen oder die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten, z. B. Elektromeister/in oder Elektromonteur/in in Energieversorgungsunternehmen, Industrie- oder Gewerbebetrieben, Elektrofachkräfte in Elektroinstallationsbetrieben, die Eigenerzeugungsanlagen parallel zum EVU- Netz (z. B. Windkraftwerke) in Betrieb nehmen und warten wollen. Abschluss:
Sie erhalten ein ILL-Zertifikat.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
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