Elektrisch unterwiesene Person
Mit bestandener Abschlussprüfung sind Sie "Elektotechnisch unterwiesene Person". Sie dürfen dann unter Aufsicht und Leitung einer Elektrofachkraft die Arbeiten ausführen, für die Sie geschult wurden bzw. eine betriebliche Einweisung erhalten haben.
Kursinhalte:
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes
- Die DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- Grundlagen der Elektrotechnik
- Maßnahmen zur Unfallverhütung, Schutzziele, Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzmittel bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
- Betriebsspezifische elektrotechnische Anforderungen einschließlich praktischer Übungen
- Verantwortung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen
- Abschlusstest und Abschlussbesprechung
Ziel:
Abschlusstest zur elektrotechnisch unterwiesenen Person
Zielgruppe:
Elektrotechnische Laien, die als "Elektrisch unterwiesene Person" anerkannt werden wollen. Abschluss:
Sie erhalten ein ILL-Zertifikat.
Elektrotechnische Laien, die als "Elektrisch unterwiesene Person" anerkannt werden wollen. Abschluss:
Sie erhalten ein ILL-Zertifikat.
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!
Kontaktperson:
Angeliki Filippidou
Kontakt per Email