Technische Weiterbildung
emotion
suchen:
Navigation oben
Navigationspfad
rechte Marginalspalte

Termine

09.01.2025 - 09.01.2025
28.05.2025 - 28.05.2025

Kursnummer:
50 20 540

Datum:
09.01.2025 - 09.01.2025

zu diesem Kurs anmelden

Teilnehmer (max):
4

Kursgebühr:
389 €

Anmerkungen:

Zeiten:
von 7:30 bis 14:45 Uhr

Veranstaltungsort:
ILL Stuttgart
Krefelder Str. 12
70376 Stuttgart
Telefon: 0711/9559160
Fax: 0711/95591655

Seiteninhalt

Wartungsarbeiten an Trafostationen

Schaltanlagen und Trafostationen müssen regelmäßig gewartet werden, damit es zu keinen Störungen kommt, die ggf. einen kompletten Betrieb abschalten. Mit dem Kurs bekommt der Elektrotechniker/ die Elektrotechnikerin das notwendige Know-how, um die Sicherheitsbestimmungen anwenden zu können und gefahrlos die jeweiligen Wartungsarbeiten kompetent ausführen zu können.


Kursinhalte:

Fachtheoretische Unterweisung

 

Fachpraktische Übungen in der Hochspannungsanlage

Zielgruppe:
Elektrofachkräfte, die eine Schaltberechtigung erwerben wollen oder die bereits eine Schaltberechtigung haben und ihre Kenntnisse bezüglich der Normen und Vorschriften auffrischen möchten.

Abschluss:
Sie erhalten für diese Weiterbildung ein ILL-Zertifikat
Hinweise:
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften. Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!

esf_logo_reihe

Kontaktperson: Angeliki Filippidou


Kontakt per Email